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Kurzprofil Dr. Tobias A. Liebau

Dr. Tobias Liebau ist auf das Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich aller Nebengebiete spezialisiert. Unter dem Dach der Kanzlei F.E.L.S. kann im Team eine umfassende spezialisierte Rechtsberatung - auch außerhalb des Strafrechts - gewährleistet werden. Dr. Tobias A. Liebau, geboren 1973, studierte an den Universitäten in Bayreuth und Innsbruck. Das Erste Juristische Staatsexamen legte er im Jahr 1999 in Bayreuth ab. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gerhard Dannecker an der Universität Bayreuth beschäftigt. Im Jahr 2005 promovierte er zum Thema „Ne bis in idem in Europa“ – Zugleich ein Beitrag zum Kartellsanktionenrecht in der EU und zur Anrechnung drittstaatlicher Kartellsanktionen“. Diese Arbeit wurde am 30. Jahrestag der Universität Bayreuth als hervorragende Leistung mit dem Preis der Stadt Bayreuth ausgezeichnet.
Während des juristischen Referendariats war Dr. Liebau als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Harro Otto an der Universität Bayreuth tätig und verbrachte sein Wahlpflichtpraktikum am Lehrstuhl von Prof. Markus D. Dubber, State University of New York at Buffalo. Das Zweite Juristische Staatsexamen legte er im Jahr 2006 in Bayreuth ab. Die Anwaltslaufbahn begann Dr. Liebau in der angesehenen Frankfurter Sozietät „Feigen – Graf“. Im Jahr 2007 machte er den Schritt in die Selbstständigkeit, zunächst in Bürogemeinschaft mit Dr. Carsten Niewerth in Bayreuth. Zum Beginn des Jahres 2013 schloss er sich der Kanzlei F.E.L.S. in Bayreuth an. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Dr. Liebau bilden das Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht. Neben der Verteidigung von Einzelpersonen vertritt er auch Unternehmen in Wirtschaftsstrafverfahren oder berät präventiv. Außerdem verteidigt Dr. Liebau im Bereich des Jugendstrafrechts.
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